AUS BAYERN

„Aufgeschäumte Rettungsaktion“

Diskussion über Münchner Weißwurst bei Informationsveranstaltung in Tiefenbach

Bernd Ebner, stv. Obermeister der Innung Regen, Obermeister Karl Mayer (Innung Grafenau), Obermeister Helmut Königsbauer (Innung Passau) und Rolf Anger (von links). Foto: Schuller
Tiefenbach (nik) – „Die bayerischen Metzger können die Münchner Weißwurst weiterhin uneingeschränkt herstellen und verkaufen“, meinte Rolf Anger, stv. Geschäftsführer des Fleischerverbands Bayern. Er stellte bei einer Versammlung in Tiefenbach (Landkreis Passau) vor rund 250 Teilnehmern heraus: „Münchner Weißwurst“ ist ein Gattungsbegriff für eine in den Leitsätzen exakt festgelegte Wurstsorte, und darf somit von jedem Betrieb produziert werden. Der von einer Münchner Interessengruppe erzeugte Sturm im Weisswurstkessel hätte bisher nur Dampfwolken hervorgebracht, die von der Presse zwar weiter aufgeheizt wurden, tatsächlich aber für das Metzgerhandwerk und seine Kunden nichts ändern würden.

Wie Rolf Anger erläuterte, setze sich der Fleischerverband Bayern dafür ein, dass weiterhin alle Metzger südlich des sogenannten Weißwurstäquators, also in Ober- und Niederbayern, der Oberpfalz und Teilen von Schwaben „Münchner Weißwurst“ ohne Einschränkungen herstellen und verkaufen können. Der Verband hat deshalb beim Deutschen Patentamt für dieses Gebiet den Schutz für „Münchner Weisswurst“, gemäß europäischem Warenrecht, beantragt. (Wir berichteten bereits).

Erst danach habe eine Interessengruppe von Wirten und Großmetzgereien aus München ebenfalls den Schutz für die „Münchner Weißwurst“ beantragt, jedoch auf das Stadtgebiet München beschränkt. Ihr geht es dabei ausschließlich darum, mit dem Exclusivrecht ihre Marktanteile zu erhöhen und das Metzgerhandwerk im traditionellen Verzehr und Herstellungsgebiet der „Münchner Weißwurst“ von ihrer Produktion auszuschließen. Die Münchner Interessengruppe habe ihre Aktion in der Presse als „Rettungsaktion für die Münchner Weißwurst aufgeschäumt“, um ihre ausschließlich eigenen Interessen als Vorteil für die Verbraucher darzustellen.

Die Leitsätze unterscheiden zwischen „Münchner Weißwurst“ aus sehnenarmem Schweinefleisch und mindestens 51 Prozent Kalbfleischanteil; „Weißwurst“, die ohne Kalbfleisch hergestellt werden kann und „Weißwurst einfach“, der bis zu 15 Prozent Bindegewebe zugesetzt werden darf. Wie Anger sagte, werde die „Weißwurst einfach“, in Bayern auch als Stockwurst bezeichnet, fast nicht mehr angeboten. Die nur aus sehnenreichem Schweinefleisch hergestellte „Weißwurst“ hingegegen, sei außerhalb des Metzgerhandwerks, also der den Lebensmittel-Einzelhandel beliefernden Fleischindustrie ein weit verbreitetes Produkt.

Von dem zwischen den Parteien anstehenden Streit um den Schutz der Münchner Weißwurst seien die Metzger vorerst überhaupt nicht berührt, betonte Anger. Er stellte fest: „Kein Metzger müsse sein Produkt künftig als „nach Art der Münchner Weißwurst“ bezeichnen, denn „Münchner Weißwurst“ sei eine Gattungsbezeichnung, die allen offen stehe, wenn sie nach dem in den Leitsätzen festgelegten Rezept hergestellt werde.

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